Christin oder Christ wird man durch die Taufe. Zugleich wird ein Mensch durch die Taufe Mitglied einer christlichen Gemeinde und Kirche. Jesus Christus selbst fordert jene, die schon getauft sind, dazu auf, auch andere Menschen zum christlichen Glauben einzuladen und zur Taufe zu führen (Matthäusevangelium, 28. Kapitel).

Ursprünglich bestand die christliche Taufe darin, dass die oder der Taufwillige in ein Gewässer oder in ein entsprechend großes Taufbecken stieg und hierin untergetaucht wurde. Dadurch kam zum Ausdruck: Das Leben ohne den christlichen Glauben hat mit der Taufe ein Ende gefunden. Ein neues Leben mit einer Beziehung zu Jesus Christus und seinem himmlischen Vater hat begonnen.

Taufe eines Kleinkindes
Die heutzutage in der Evangelischen Kirche übliche Form der Taufe ist, dass der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen wird. Dazu werden Bibelworte verlesen und Segensworte gesprochen. Die Handlung hat sich weiterentwickelt, die ursprüngliche Bedeutung ist geblieben: Für den Getauften beginnt mit seiner Taufe etwas grundlegend Neues in seinem Leben.

Werden Jugendliche oder Erwachsene getauft, so ist der Taufe in der Regel ein Glaubens- oder Taufkurs vorangegangen, in dem die Inhalte des christlichen Glaubens behandelt wurden. Unmittelbar vor seiner Taufe bekennt der Täufling den (neu erworbenen) christlichen Glauben. In der Regel findet die Taufe im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde statt.

Werden Säuglinge oder Kinder getauft, so bekennen die Eltern (beziehungsweise das christliche Elternteil), Patinnen und Paten sowie die zum Gottesdienst versammelte Gemeinde stellvertretend für den Täufling den christlichen Glauben. Indem Eltern einen Säugling oder ein kleines Kind zur Taufe anmelden, bringen sie zum Ausdruck, dass die Taufe ein Geschenk Gottes ist – ähnlich wie es das zu taufende Kind.
Werden Säuglinge oder Kinder getauft, so übernehmen die Eltern (unter Umständen vor allem das christliche Elternteil), die Patinnen und Paten sowie die Gemeinde die Verantwortung dafür, dass das getaufte Kind im christlichen Glauben erzogen wird und ein positives Verhältnis zu seinem Christin- oder Christsein entwickeln kann.

Das Patinnen- oder Patenamt kann in der Evangelischen Kirche übernehmen, wer selbst getauft, konfirmiert und Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Auch Mitglieder einer Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehört, können das Patenamt übernehmen. Eine weitere Patin oder ein weiterer Pate soll in diesem Fall Mitglied der Evangelischen Kirche sein.

Geraume Zeit vor der Taufe eines Säuglings oder Kindes findet ein Vorbereitungsgespräch statt, an dem neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Eltern des Täuflings und – soweit möglich – auch die Patinnen und Paten teilnehmen. Im Mittelpunkt dieses Gespräches stehen die Bedeutung der Taufe, die Möglichkeiten zur christlichen Erziehung des Täuflings und der Ablauf der Taufhandlung. Auch über den Taufspruch wird in der Regel beraten, das Bibelwort, das dem Täufling bei seiner Taufe zugesprochen wird und ein Leitwort für sein Leben sein soll.
Da an vielen Orten in unserem Kirchenkreis nicht jeden Sonntag Gottesdienst gefeiert wird, ist es empfehlenswert, die Terminabsprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer eine der ersten Vorbereitungen auf das Tauffest sein zu lassen.

„Konfirmation“ kommt von „confirmare“, dem lateinischen Wort für „befestigen, stärken" und "kräftigen". Auf dreierlei Art und Weise dienen das Fest der Konfirmation und die Vorbereitung darauf der Befestigung, Stärkung und Kräftigung:

1. Konfirmandenunterricht ist Glaubensunterricht. Zusammen mit einer Gemeindepädagogin oder mit einem Pfarrer versuchen die Konfirmandinnen und Konfirmanden dem eigenen Glauben auf die Spur zu kommen. Dazu setzen sie sich auf jugendgemäße Art und Weise mit den Aussagen des christlichen Glaubens auseinander. Hierbei haben sie immer wieder die Gelegenheit, den eigenen Erfahrungshorizont in das Gruppengespräch mit einzubringen. So sollen sich die Jugendlichen ihres eigenen christlichen Glaubens bewusst werden. Im Hintergund steht, dass nur ein Glauben, der zu mir passt und wirklich mein Glauben ist, auch ein starker Glauben sein kann. Solch ein Glauben kann denjenigen durch das Leben tragen, der ihn bei sich, in der Bibel oder in der Gemeinde entdeckt.

2. Viele Jugendliche nehmen die Menschen, die Aufgaben und die Angebote ihrer Gemeinde während der Konfirmandenzeit noch einmal bewusster wahr als vorher. Dazu tragen die regelmäßigen Gottesdienstbesuche bei. Aber auch ein „Konfirmandenpraktikum“, das in manchen Pfarrbereichen durchgeführt wird, ermöglicht ganz neue Einblicke; zum Beispiel in die Funktionsweise des Gemeindebüros oder aber in die Arbeit der Diakoniestation. Nicht zuletzt bei den „Wochenendfreizeiten“, die an vielen Orten fester Bestandteil der Konfirmandenarbeit sind, können die Jugendlichen christliche Gemeinschaft erfahren. Die Jugendlichen erleben: Christ ist man nie allein. Man ist es in der Gemeinschaft der Gläubigen. Gerade die Erfahrung von Gemeinschaft bestärkt viele Jugendliche darin, sich bewusst für den Glauben zu entscheiden.

3. In engem Zusammenhang mit der Taufe eines Menschen steht das freimütige Bekenntnis des Glaubens an den dreieinigen Gott. Viele Christinnen und Christen werden als Säugling oder Kleinkind getauft. Eltern, Patinnen und Paten sowie die Gemeinde sprechen dann bei ihrer Taufe das Glaubensbekenntnis stellvertretend für das Kind, welches dieses noch nicht allein kann. Der Konfirmandenunterricht soll einen als Kleinkind getauften Jugendlichen dazu befähigen, nun selbstständig „Ja“ zu seiner Taufe und seinem Glauben sagen zu können. Seine Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde entspricht nun nicht mehr nur dem Wunsch seiner Eltern und dem der Patinnen und Paten. Ab der Konfirmation wurzelt er außerdem und vor allem in einer bewussten Entscheidung des Jugendlichen.

Der Konfirmandenunterricht beginnt für die Jugendlichen in der Regel nach Vollendung des 12. Lebensjahres. Zwei Jahre später endet er mit dem feierlichen Konfirmationsgottesdienst. Die Jugendlichen haben nun das 14. Lebensjahr vollendet. Nach dem Gesetz sind sie jetzt religionsmündig. Es ist ihr gutes Recht, sich frei für eine Glaubensrichtung zu entscheiden.

Um am Konfirmandenunterricht teilzunehmen, muss man nicht getauft sein. Ungetaufte Jugendliche sind genauso willkommen wie getaufte. Wer noch nicht getauft ist, ist eingeladen, sich im Verlauf der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst taufen zu lassen. Selbstverständlich kann man am Konfirmandenunterricht auch einige Male „probeweise“ teilnehmen.

Einen Schwerpunkt stellt im Konfirmationsgottesdienst die persönliche Segnung der Konfirmanden statt. Sie dient der geistlichen Stärkung für den Lebensweg als Christin oder als Christ. Außerdem wird den Jugendlichen ein Bibelwort persönlich zugesprochen, der Konfirmationsspruch.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt im Konfirmationsgottesdienst das Abendmahl dar. In vielen Gemeinden ist es das erste Abendmahl, an dem die Jugendlichen teilnehmen (dürfen). Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass sie nun im Vollbesitz ihrer kirchlichen Rechte sind. So ist es ihnen nun auch gestattet, ein Taufpatenamt zu übernehmen.

Der Konfirmandenunterricht findet in verschiedenen Rhythmen statt: Neben dem traditionellen Modell der einmal wöchentlich stattfindenden Konfirmandenstunde gibt es an manchen Orten das Blockmodell. Die Konfirmanden treffen sich dann einmal im Monat einen Samstagvormittag lang.

In der Regel beginnen die Konfirmandenkurse nach den Sommerferien oder im Spätsommer. Näheres erfahren Sie beziehungsweise erfahrt Ihr in Ihrem und Eurem Pfarramt.

Kirchliche Trauung heute
„… bis dass der Tod euch scheidet!“ sind die fünf Worte, die den meisten Menschen zu den Stichworten Trauung, Eheschließung und Hochzeit spontan in den Sinn kommen. Es spiegelt sich in ihnen der Wunsch nach der lebenslang bestehenden Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die in Liebe zueinander gefunden haben. Das Streben nach einer solchen Bindung ist für viele Paare der bedeutendste Beweggrund, den Weg zu Standesamt und Traualtar einzuschlagen.
Für Paare, bei denen beide Partner Mitglied einer christlichen Kirche sind, steht es in den meisten Fällen außer Frage, dass auf den standesamtlichen Akt der Eheschließung noch die gottesdienstliche Feier folgen soll. Hiermit verbinden viele Paare die Möglichkeit einer festlicheren und individuelleren Ausgestaltung ihres „großen“ Tages.

Damit möglichst viele Erwartungen erfüllt werden können, ist eine gute Absprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer erforderlich, die oder der die Trauung vornehmen soll. Ein solches Gespräch zwischen dem zukünftigen Ehepaar und der Pfarrerin oder dem Pfarrer findet in der Regel zwei bis drei Wochen vor dem Termin der Trauung statt. Gewöhnlich geht es in diesem Gespräch darum, was die Verlobten ganz persönlich mit der Eheschließung verbinden. Es wird besprochen, was die Quellen des christlichen Glaubens zum Thema Ehe sagen. Weitere Gesprächsthemen sind häufig die Musik im Gottesdienst und wie Angehörige an seiner Ausgestaltung beteiligt werden können. Auch über den Trauspruch wird in der Regel beraten, das Bibelwort, das dem Hochzeitspaar im Gottesdienst zugesprochene wird und ein Leitwort für den gemeinsamen Lebensweg sein soll.
Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, den Termin der Trauung acht bis zwölf Monate vor dem Ereignis zu vereinbaren.

Wer kann sich kirchlich trauen lassen beziehungsweise die Eheschließung gottesdienstlich begleiten lassen?
In der evangelischen Kirche können alle Paare ihre Eheschließung gottesdienstlich begleiten lassen, bei denen mindestens ein Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche ist.
Sind beide Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche, so wird die Kirchliche Trauung gefeiert.

Ist der eine Ehepartner Mitglied der evangelischen und der andere Mitglied der katholischen Kirche, so kommt es zu einer „Gemeinsamen Kirchlichen Trauung“ (wird oft auch Ökumenischen Trauung genannt). In diesem Fall sind Geistliche beider Kirchen beteiligt. Das Brautpaar entscheidet, ob die Trauung in der Katholischen oder in der Evangelischen Kirche stattfindet.

Ist nur ein Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche und der andere konfessionslos, so kann ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung stattfinden. In ihm kann (beziehungsweise sollen) die persönliche Segnung der Eheleute und die klassische Traufrage des Pfarrers oder der Pfarrerin übergangen werden, die oben schon anklang. Sie lautet:
„Vor dem heiligen Gott und vor dieser Gemeinde frage ich dich: Willst du sie (ihn) als deine Ehefrau (deinen Ehemann) aus Gottes Hand hinnehmen, sie (ihn) lieben und ehren, in guten und bösen Tagen nicht verlassen und allezeit die Ehe mit ihr (ihm) nach Gottes Willen führen, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.“

Welche Papiere bis zur gottesdienstlichen Begehung der Eheschließung im Einzelnen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie in Ihrem Pfarramt. Auf jeden Fall gehören die Geburtsurkunden der zukünftigen Ehepartner und die Bescheinigung der standesamtlichen Trauung hierzu.
Nur Paare, die zuvor standesamtlich in den Bund der Ehe eingetreten sind, können kirchlich getraut werden. Hiermit steht im Zusammenhang, dass die Kirchliche Trauung in der Evangelischen Kirche nicht als Eheschließung an sich, sondern als Segnung der Brautleute zu verstehen ist – als eine geistliche Stärkung des Ehepaares für den gemeinsamen Lebensweg.

„Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: Wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn. Denn dazu ist Christus gestorben, dass er über Tote und Lebende Herr sei.“
(Paulus an die Römer im Römerbrief 14,8-9)

Christinnen und Christen dürfen sich im Leben wie im Sterben, in glücklichen Lebensphasen wie in der Trauer bei ihrem Herrn geborgen wissen, der „dem Tode die Macht genommen hat.“ (2. Timotheusbrief 1,10). Im Vertrauen darauf, dass Gottes Güte und Barmherzigkeit über die Grenze des Todes hinausweisen, können sich trauernde Angehörige, Freunde und Bekannte zur kirchlichen Trauerfeier am Sarg eines Verstorbenen versammeln.

Die Traueransprache der Pfarrerin oder des Pfarrers ruft noch einmal einige Episoden aus dem Leben des Verstorbenen in Erinnerung. Dabei spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer in der Absicht, das an sein irdisches Ende gelangte Leben in das Licht der christlichen Auferstehungshoffnung zu rücken.

Der Trauergottesdienst beginnt je nach örtlicher Gepflogenheit in der Friedhofskappelle oder in der Dorfkirche. Er wird fortgesetzt, indem die Trauergemeinde den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte geleitet. Am Grab spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer weitere Bibel- und Segensworte. Gemeinsam beten die Versammelten hier das Vater Unser.

In den Tagen vor der Bestattung treffen sich die hinterbliebenen Angehörigen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zum so genannten Trauergespräch. Im Mittelpunkt dieses Gespräches stehen das Leben des oder der Verstorbenen und der Ablauf des Trauergottesdienstes.

Kirchlich bestattet werden kann, wer Kirchenmitglied gewesen ist. In Ausnahmefällen können auch Verstorbene kirchlich bestattet werden, die keiner christlichen Kirche angehören.
Wer einen Angehörigen kirchlich bestatten lassen möchte, muss dieses dem Bestattungsunternehmen mitteilen. Auf Wunsch stellt es dann den Kontakt zwischen der Trauerfamilie und der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer her.

Immer häufiger wenden sich Angehörige (wieder) mit der Bitte um eine Andacht am Sterbebett oder eine Abschiedsandacht im Sterbezimmer an die zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer. Sprechen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer in einer entsprechenden Situation einfach an. Es entspricht ihrem beziehungsweise seinem seelsorgerlichen Selbstverständnis, Trauernden und Sterbenden tröstend zur Seite zu stehen. Hierzu ist es gut zu wissen, dass der Verstorbene noch 36 Stunden zu Hause bleiben kann. Diese Zeit bleibt den Angehörigen, um das Abschiednehmen zu bedenken und zu regeln.

Zur kirchlichen Bestattung gehört die Abkündigung der Bestattung unter Nennung des Namens des oder der Verstorbenen im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde, der auf den Tag der Bestattung folgt. In der Fürbitte gedenkt die Gemeinde der oder des Verstorbenen und betet um Trost für die Hinterbliebenen.

Sie wollen in die evangelische Kirche eintreten? Wir freuen uns darüber und informieren Sie gern, was für den Eintritt notwendig ist:

Sie sind getauft und möchten (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden.
Wenn Sie bereits getauft sind, ist es ganz einfach, wieder zurückzukommen. Rufen Sie das evangelische Pfarramt oder das evangelische Kirchenbüro in Ihrer Nähe an. Die Telefonnummer finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen - evangelisch”, für den kirchenkreis Meiningen auf den Internetseiten des Kirchenkreises oder im Internet, wenn Sie in die Suchmaschine „evangelische Kirchengemeinde“ und den Namen Ihres Wohnortes eingeben. Verabreden Sie ein Gespräch.
Das Aufnahmegespräch soll Sie informieren und beraten. Ihre Fragen zur Organisation Kirche, zur Gemeinde vor Ort oder zu Glaubensinhalten stehen im Mittelpunkt. Auch Ihre bisherigen Erfahrungen mit Kirche haben hier ihren Platz, seien es gute oder schlechte. Ausgefüllt werden muss ein Aufnahmeantrag – vielleicht gleich noch während des Gesprächs. Sie werden dann zum Gottesdienst und zur Feier des heiligen Abendmahls eingeladen. Bringen Sie aber auch Ihre eigenen Vorstellungen ein, wie Sie sich den Wiedereintritt wünschen.

Sie möchten Mitglied werden, sind aber noch nicht getauft.
Das äußere Zeichen dafür, dass jemand zur christlichen Gemeinde gehört, ist die Taufe. Sie gehört untrennbar zu einer Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Sind Sie noch nicht getauft, ist zunächst ein Gespräch anzuraten zwischen Ihnen und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der Kirchengemeinde, in der Sie Mitglied sein wollen. In dem Gespräch ist gemeinsam zu überlegen, wie konkret für Sie der Weg zur Taufe aussehen kann. Denn dieser Weg soll zugeschnitten sein auf die Gegebenheiten und Möglichkeiten, die Sie und die örtliche Kirchengemeinde mitbringen. Sicher wird dieser Weg einige Gespräche und Informationen zum christlichen Glaubens und Leben umfassen. Er wird aber auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie bereits jetzt am Leben der christlichen Gemeinde teilnehmen können. Am Ende dieses Vorbereitungsweges steht dann Ihre Taufe in einem Gottesdienst. Dabei können und sollen Sie sich aktiv einbringen.

Die Kosten der Kirchenmitgliedschaft
In der Kirche ist Geld nicht alles. Dennoch müssen kirchliche Aufgaben finanziert werden. Seelsorger müssen bezahlt, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime unterhalten werden. Zudem sollen die Kirchen und Kapellen erhalten werden.
Als Mitglied der Kirche zahlen Sie - sofern Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer. Diese beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird vom zuständigen Finanzamt eingezogen und an die Landeskirche weitergeleitet. Wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer, wie also Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder gar keinem zu versteuernden Einkommen.

Ein Rechenbeispiel:
Sie müssen auf Ihren Verdienst im Monat 150 Euro Lohn- bzw. Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen. Dann beträgt die durch Sie zu zahlende Kirchensteuer für diesen Monat 13,50 Euro, also neun Prozent davon.
Neben der Kirchensteuer bitten die Kirchengemeinden für ihre Aufgaben vor Ort von ihren Mitgliedern ein Kirchgeld. Lassen Sie sich bitte auch darüber in dem Gespräch informieren.
Für weitere Fragen zur Kirchensteuer steht Ihnen auch die gebührenfreie Service-Telefonnummer 0800 / 7 137 137